Allgemeine Hinweise zur Zertifizierung
Allgemeine Hinweise zur Zertifizierung
Für das Zertifizierungsverfahren gelten die aktuell gültige Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, die ergänzenden Empfehlungen zur Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung. ■
Einreichungsfrist
Zur Gewährleistung einer termingerechten Bearbeitung bitten wir Sie, Ihren Zertifizierungsantrag spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Zertifizierungsgebühr
Je nach Veranstaltungsumfang und Prüfaufwand fällt für die Bearbeitung und Prüfung Ihres Zertifizierungsantrags eine gestaffelte Bearbeitungsgebühr an. Diese können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.
Punkteübermittlung an den EIV
Mit Klick auf den Button "Meldung EIV" erhalten Sie eine ausführliche Anleitung als PDF.
Grundsätzliche Richtlinien
Die zu zertifizierende Veranstaltung muss
arztöffentlich sein;
den Zielen der Berufsordnung und der aktuell gültigen Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie den ergänzenden Empfehlungen zur Fortbildungssatzung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz entsprechen;
die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung berücksichtigen;
bezüglich Ihrer Inhalte produktneutral und frei von wirtschaftlichen Interessen sein.
Mögliche Interessenskonflikte der Wissenschaftlichen Leitung und / oder der Referent*innen müssen bei der Antragsstellung angegeben und während der Veranstaltung den Teilnehmern in Form einer Selbstauskunft offengelegt werden.
Für jede Veranstaltung muss eine verantwortliche Ärztin / ein verantwortlicher Arzt benannt werden, die / der dafür Sorge trägt, dass die oben genannten Punkte eingehalten werden.
Für die Antragsprüfung ist die Einreichung eines vollständigen Veranstaltungsprogramms mit Angabe der Inhalte, der Referent*innen und Nennung der Zeitangaben als PDF‑Datei notwendig.